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Externe Betriebsbeauftragte

Der Gesetzgeber schreibt je nach Anlagenkonfiguration beauftragte Personen für die angebotenen Betriebsbeauftragten vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen der jeweiligen Gesetze Verordnungen und technischen Regeln, für einen Betrieb regelmäßig unternehmensintern überprüft und bei Investitionsentscheidungen beachtet werden. Die verpflichteten Unternehmen können sich hierbei auch externer Betriebsbeauftragter bedienen, die den Vorteil haben, andere Betriebe zu kennen und nicht „betriebsblind“ zu werden.

In vielen Fällen sind die Aufgabenbereiche in den einzelnen Unternehmen nicht so groß, das hierfür eigene Stellen geschaffen werden müssen. Ein externer Betriebsbeauftragter kann so, je nach Anlagengröße, gezielt und effizient eingesetzt werden. So erhalten Sie ein exzelentes Know How, das durch umfassende Erfahrungen in vielen unterschiedlichen Betriebsbereichen in Ihrem Betrieb eingesetzt werden kann und zudem meist kostengünstiger ist.

Wir bieten Ihnen folgende externe Betriebsbeaufragte an:

  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Störfallbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Abfallbeauftragter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Umweltschutzbeauftragter
  • Qualitätsmanagementbeauftragter
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