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Arbeits- & Anlagensicherheit

Für jeden Betreiber einer Anlage sollte die  Anlagensicherheit und der Arbeitsschutz ein übergeordnetes Ziel sein. Nur so kann eine nachhaltige Anlagenverfügbarkeit erreicht werden.

Die ems.Helbig möchte  Sie dabei unterstützen und bietet Ihnen u.a. folgende Leistungen an:

  • Ganzheitliche Gefährdungsbetrachtungen

Haben Sie eine transparente Übersicht der maßgeblichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen?

Wir identifizieren für Sie alle Anforderungen aus dem Bereich Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Anlagensicherheit und gleichen diese mit den Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ab.

Dabei erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung der Verbesserungspotentiale mit möglichen Lösungen. Darüber hinaus prorisieren wir für Sie die Verbesserungspotentiale im Hinblick auf Kosten,  Gefährdungsgrad, Umsetzungsaufwand und Haftungsrisiko.

Sie erhalten somit eine übersichtliche Zusammenstellung der gewichteten Verbersserungs-potentiale in Ihrem Unternehmen.

  • Gefährdungsbeurteilungen

 Unter anderem nach § 3 BetrSichV und § 5 ArbSchG ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, zum Schutz der Arbeitnehmer Gefährdungsbeurteilungen der Tätigkeiten und Arbeitsplätze durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind als Erstbeurteilung, bei Änderungen des Betriebes, bei Veränderungen der Vorschriften bzw. des Standes der Technik, nach Störfällen und beim Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und Berufskrankheiten durchzuführen.

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Abgrenzung des Arbeitssystems
  2. Ermittlung der Gefährdungen
  3. Beurteilung der Gefährdungen
  4. Festlegung der Schutzziele
  5. Ableitung von Maßnahmen

  • Explsionsschutzdokument gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Die Pflicht zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ergibt sich aus § 6 der BetrSichV. Der § 6 Abs. 2 BetrSichV bestimmt, dass aus dem Explosionsschutzdokument folgendes hervorgehen muss:

  • Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen,
  • Beschreibung der Schutzmaßnahmen,
  • Zoneneinteilung gemäß Anhang 3 BetrSichV und
  • Geltungsbereich der Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV.

Der Arbeitgeber hat des Explosionsschutzdokument gemäß § 6 Abs. 3 BetrSichV vor Aufnahme der Arbeit in Kraft zu setzen. Es ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.


  • Sicherheitskonzept / Sicherheitsbericht nach Störfallverordnung

Gemäß der 12. BImSchV (Störfallverordnung) sind Betreiber von Anlagen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen, verpflichtet ein Sicherheitskonzept oder einen Sicherheitsbericht über die geplante/bestehende Anlage anzufertigen. Hierbei sind  die besonderen Risiken zu analysieren (z.B. mittels PAAG FMEA) und geeignete Schutzmaßnahmen zu beschreiben. Diese Berichte müssen alle 5 Jahre oder nach einer wesentlichen Änderung der Anlage überholt werden. 

  • Interner Alarm und Gefahren- Abwehrplan (IAGAP)

Gemäß gültiger Rechtsvorschriften und Auflagen in Genehmigungsbescheiden ist ein Konzept zu erstellen, das geeignet ist, Gefahren sicher abzuwehren und das Betriebspersonal sicher zu evakuieren.


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihren Betrieb optimal, kostensenkend und rechtskonform zu gestalten.



 

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